Im heurigen Frühsommer wurden einige schon länger diskutierte grundlegende Änderungen im Österreichischen Weingesetz verabschiedet. Aber der Reihe nach…

Weinbaugebiet Burgenland

Die Gliederung in Weinkarten nach Weinbaugebieten aus dem Burgenland wird in Kürze der Vergangenheit angehören. Die „alten“ Herkunftsbezeichnungen Neusiedlersee, Neusiedlersee-Hügelland, Mittelburgenland und auch Südburgenland werden bald von den Etiketten der Weinflaschen verschwunden sein. Der gesetzliche Fokus liegt nun – wie auch schon in anderen österreichischen Weinbaugebieten – auf den dazugehörigen DAC-Gebieten mit deren Trauben und Bestimmungen. Qualitätsweine die diese Vorgaben nicht erfüllen werden unter der Bezeichnung „Weinbaugebiet Burgenland“ auf den Markt kommen. Man kann sich schon einmal darauf vorbereiten, dass die meisten Cuvées unter dem generellen Weinbaugebiet Burgenland in den Weinkarten zu finden sein werden.

Der Grund für diese Umstellung im Weingesetz war eine „Doppelgleisigkeit“, die seit der Einführung der DAC-Gebiete neben den ursprünglichen Herkunftsbezeichnungen im Burgenland geherrscht hat. Zukünftig wird klarer erkennbar sein, welche Rebsorte in welchem Wein steckt und welche Charakterzüge diese haben „sollte“.

Weinbaugebiet Steiermark

Um eine Fokussierung zu erzielen wurde die Süd-Oststeiermark auf „Vulkanland-Steiermark“ umbenannt.

Fantasienamen

Fantasienamen wie z. B. „von Ried zum Glück“ werden zukünftig der Vergangenheit angehören. Begriffe, die einer Riede ähneln und zum Teil – bewusst oder unbewusst – sehr irreführend sind, werden abgeschafft und durch klar strukturierte Regeln ersetzt. Das Wort „Ried“ wird mit dem Namen der Lage auf dem Etikett stehen. Die einzelnen Rieden sind gesetzlich definiert, wodurch der Konsument nun auf einen Blick unterscheiden kann, ob der Wein von einer gesetzlich bestimmten Einzellage (z. B. „Ried Lamm“) kommt oder ob es sich um einen Fantasienamen handelt (z. B. „zum warmen Fuchsbau“).

Achtung! Egal ob Fantasiename oder nicht: Auf die Qualität eines Weines kann natürlich auch durch diese Regelung kein Rückschluss gezogen werden.

Süßwein-Fans aufgepasst!

Der Prädikatswein „Ausbruch“ kann und wird nur mehr aus der burgenländischen Freistadt Rust kommen. Der zukünftige „Ruster Ausbruch“ ist zudem an die gesetzliche Anforderung gebunden, dass der Zuckergehalt der Trauben der einer Trockenbeerenauslese gleichkommen muss. Somit hat die Freistadt Rust eine Exklusivität auf ihren weltberühmten Süßwein erhalten. Wir gratulieren! Inoffiziell hat Rust mit dieser Bestimmung das erste klar geografisch abgegrenzte Gebiet für einen speziellen Süßweinstil in Österreich und damit ein (nicht amtliches) „Süßwein DAC“.

Österreichischer Schaumwein

Dreistufige Qualitätspyramide

Dreistufige Qualitätspyramide

Auch die Fans des österreichischen Schaumweines können eine Flasche zum Anstoßen öffnen! Es hat lange gedauert, aber nun ist die Umsetzung der „Sektpyramide“ gesetzlich beschlossen. Sekte können in Zukunft die Bezeichnung „Klassik“, „Reserve“ oder „Große Reserve“ tragen. Mit diesen Begriffen gehen Hefereifezeit, Weinbereitung und Alkohol- und Zuckergehalt einher. Eine absolut seriöse und begrüßenswerte Bestimmung, welche die Qualität unserer Sekte weiterhin fördern und weitertragen wird. Wirte, Gastronomen und qualitätsorientierte Konsumenten werden zukünftig sicher den einen oder anderen österreichischen Sekt so manch ausländischem Sprudel vorziehen.

DAC-Update

Ebenso hat sich bei den DAC-Gebieten zur präziseren Herkunftsbezeichnung etwas verändert. Mit dem 2016er-Jahrgang können die drei DAC-Gebiete Kamptal, Kremstal und Traisental auf neue zusätzliche Regelungen zurückgreifen. Die drei nun gesetzlich gestärkten Bezeichnungen „Gebietswein“ (mind. 11,5 % vol.), „Ortswein“ (mit Ortsangabe und mind. 12 % vol.) und „Riedenwein“ (mit Ortsangabe, Riedenbezeichnung und mind. 12,5 % vol.) werden gemeinsam mit dem Jahrgang auf den Etiketten zu finden sein. Die Reserve-Kategorie bleibt mit mind. 13 % vol. in diesem dreistufigen System erhalten. Ebenso die beiden Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling, aus denen die trockenen Weine gekeltert werden dürfen. Diese drei Weinbaugebiete verleihen mit der Weingesetz-Novelle vom 14. Juni 2016 der Herkunft ihrer Weine noch mehr Ausdruck.

Auf den ersten Blick scheinen diese neuen Bestimmungen etwas verwirrend zu sein, aber der österreichische Wein ist – unserer Meinung nach – auf dem absolut richtigen Weg.

Bildnachweis: ÖWM
Verfasst von Alex Koblinger
Master Sommelier Alex Koblinger ist Service- und Qualitätsmanager in Döllerers Weinhandelshaus und zugleich Chef Sommelier in Döllerers Genießerrestaurant. Als 7-facher Sommelier des Jahres und einziger Master Sommelier in Österreich, ist er mit knapp 20 Jahren Erfahrung als Getränkespezialist noch immer fast täglich im Restaurant mit dem Korkenzieher unterwegs.